Im Januar 2024 haben Mitglieder des BVBS die Arbeitsgruppe eRechnung ins Leben gerufen. Heute wurde in der ersten Sitzung des Kernteams die Zielsetzung für die weitere Zusammenarbeit präzisiert:
- Lösungen für Grundsatz- und Detailprobleme der eRechnung entwickeln, z. B. die rechtssichere Implementierung in eine Software
- Klärung technischer Fragen, u. a. Versand über das Peppol-Netzwerk
- Hilfestellung für alle Mitglieder des BVBS anbieten
Die eRechnung wird voraussichtlich zum 1. Januar 2025 mit einer zweijährigen Übergangfrist verpflichtend eingeführt. Das Wachstumschancengesetz, in dem Regelungen zur eRechnung enthalten sind, bedarf jedoch noch der Zustimmung des Bundesrates in seiner Sitzung am 22.03.2024.
Auch wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen für die eRechnung noch nicht abschließend geklärt sind, steht fest, dass sie eingeführt wird. Der Arbeitskreis eRechnung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass Softwarehäuser die eRechnung in ihren Lösungen optimal umsetzen können.