Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren stark zu beschleunigen. Dadurch können private wie staatliche Investitionen schnell, effizient und zielsicher getätigt werden. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist die zentrale rechtliche Grundlage für die Stadtentwicklung in Deutschland. In dieser Legislaturperiode wurde das Bauplanungsrecht bereits mehrfach angepasst, u. a., um kurzfristig den Ausbau und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu stärken, die Digitalisierung voranzutreiben und Beteiligungsprozesse zu straffen. Jetzt legt das BMWSB einen Referentenentwurf für eine Modernisierung des BauGB vor.
1. Mehr bezahlbarer Wohnraum
Die BauGB-Novelle wird dem Wohnraummangel aktiv begegnen. Die gesetzlichen Regelungen erleichtern dauerhaft den Wohnungsbau. Städte und Gemeinden können auf der bewährten Grundlage des Städtebaurechts wo nötig und möglich von Bebauungsplänen abweichen, nachverdichten, Gebäude aufstocken oder Flächen für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ausweisen.
2. Mehr Tempo & Innovation
Die BauGB-Novelle sorgt dafür, dass schneller geplant und gebaut werden kann. Das gelingt dadurch, dass Verfahren vereinfacht, Fristen verkürzt und Prozesse digitalisiert werden, u. a. durch:
Fristen für die Bauleitplanung
Die Aufstellung von Bebauungsplänen dauert häufig mehrere Jahre. Künftig sollen die Gemeinden Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen.
Umweltprüfung und Umweltbericht
Der Umfang des Umweltberichts soll künftig nur ein Drittel der Begründung des Bebauungsplans umfassen. Die Prüftiefe soll konzentriert werden auf diejenigen Belange, die tatsächlich auf der abstrakten Planebene (ohne konkretes Vorhaben) bewertbar sind.
Innovationsklausel
Veraltete Bebauungspläne sollen künftig schneller aktualisiert werden können ("Innovationsklausel"). Grundsätzlich findet auf einen Bebauungsplan die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung Anwendung, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung galt. Verbesserungen in der BauNVO wirken daher immer nur für die Zukunft, es sei denn, die Gemeinde ändert den Plan förmlich. Für diese Änderung eines Bestandsplans auf die je-weils aktuelle BauNVO dient künftig auch das sog. vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB, in dem auf eine Umweltprüfung verzichtet und Beteiligungsverfahren gestrafft werden können.
Digitalisierung
Die Bekanntmachungen z. B. zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen werden zukünftig auch digital veröffentlicht. Die Teilhabemöglichkeit von Menschen ohne Internetzugang wird weiterhin sichergestellt
3. Mehr Klimaschutz und Klimaanpassung
Der Klimawandel ist auch für das Planen und Bauen in Deutschland eine Herausforderung, die künftig stärker im Baurecht berücksichtigt werden muss. Das Bauen der Zukunft muss den Anforderungen an Klimaschutz und Klimaanpassung gerecht werden. Die Novelle des BauGB befähigt Städte und Gemeinden dazu, sich frühzeitig auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten.
- Die Novelle des BauGB wurde umfassend mit Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft entwickelt. 2023 gab es z. B. einen Fachdialog zur BauGB-Novelle mit den Partnern des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum. Ende 2023 begannen die Planspiele in den Städten Hannover, Leipzig, Bad Homburg, Höxter, Nordhausen, Hemsbach. In den zurückliegenden Monaten haben fünf Expertengespräche zu den Schwerpunkt-Themenfeldern stattgefunden. Eingeladen waren Vertreter der Wissenschaft, der Justiz, der Anwaltschaft, der Kommunen und der Länder.