Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Bestandsimmobilien über das KfW-Zuschussprogramm "Altersgerecht Umbauen" 150 Millionen Euro im Jahr 2024 zur Verfügung.
Das BMWSB und die KfW fördern mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Seit Programmbeginn 2014 bis November 2023 wurden 319.371 Zusagen für Zuschüsse in Höhe von 669,2 Millionen Euro erteilt und 388.421 Wohneinheiten gefördert. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen. In unserer alternden Gesellschaft nimmt der Bedarf an barrierefreiem bzw. barrierearmem Wohnraum stetig zu. Der Abbau von Barrieren ist daher ein wichtiges politisches Anliegen der Bundesregierung und ist im Koalitionsvertrag verankert.
Zitat von Bundesbauministerin Klara Geywitz: "Im eigenen Zuhause bleiben zu können, ist für viele Menschen ein Herzenswunsch. Aber es ist nicht nur für die Betroffenen eine Erleichterung, es spart auch enorm viel Geld und entlastet die knappen Pflegeplatzkapazitäten. Zudem profitieren auch Familien von Barrierefreiheit im Wohnumfeld. Jeder Euro im Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘ ist also mehrfach gut investiertes Geld. Ich freue mich daher sehr darüber, dass es uns in Zeiten eines Sparhaushalts gelungen ist, dieses so wichtige Förderprogramm im kommenden Jahr im Etatansatz der Bundesregierung auf 150 Millionen Euro zu verdoppeln."
Förderbedingungen ab dem Jahr 2024
Mit dem Förderstart am 20. Februar 2024 für das Programmjahr 2024 sind die bisher in den Förderbedingungen aufgenommenen Einzelmaßnahmen unverändert förderfähig. Förderanträge sind weiterhin im Zuschussportal der KfW zu stellen. Über die Produktseite der KfW (www.kfw.de/455-b) finden Sie unter Formulare und Downloads das gültige Merkblatt. Dort enthalten ist der Link, mit dem man in das Zuschussportal gelangt.
Die Höhe der förderfähigen Investitionskosten liegt bei 25.000 Euro. Für Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss damit maximal 2.500 Euro (10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten). Weiterhin förderfähig ist auch der Standard "Altersgerechtes Haus", der mit 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst wird (max. 6.250 Euro).
Der Antrag im Zuschussportal der KfW ist zwingend vor Vorhabenbeginn zu stellen, d.h. vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen, zulässig ist das Einholen von Kostenvoranschlägen. Die KfW empfiehlt, sich zunächst beraten zu lassen. Danach erfolgt die Antragstellung. Nach Erhalt der Förderzusage kann das Vorhaben zur Reduzierung von Barrieren durchgeführt (Beauftragung von Handwerkern, Durchführung der Maßnahme) werden. Nach Hochladen der Rechnung (=Verwendungsnachweis) im Zuschussportal der KfW und der anschließenden Prüfung dieses Verwendungsnachweises, wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen der Zuschuss ausgezahlt. Der Verwendungsnachweis ist spätestens drei Jahre ab Zusage bei der KfW einzureichen. Je nachdem zu welchem Zeitpunkt die Handwerker nach Zusage beauftragt werden, verkürzen sich die drei Jahre entsprechend.
Barrierefreiheit zahlt sich aus
Die Förderung der Barrierefreiheit wurde 2009 im Rahmen des Konjunkturpakets I mit zinsverbilligten KfW-Krediten eingeführt, und die Nachfrage war bereits zu dieser Zeit sehr hoch. Ab 2010/2011 wurde dann erstmals ein Zuschussprogramm für den altersgerechten Umbau als KfW-Programm eingeführt. Dieses Programm hat eine präventive Wirkung, da neben älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen auch junge Familien mit Kindern, die frühzeitig Vorsorge treffen möchten, Anträge stellen können. Die Förderung steht daher unabhängig vom Alter und Einkommen zur Verfügung. Durch den Zuschuss konnten insbesondere ältere Menschen unterstützt werden, die in der Regel keine Möglichkeit haben, einen Kredit zu erhalten. Seit Programmbeginn 2014 bis November 2023 wurden 319.371 Zusagen für Zuschüsse in Höhe von 669,2 Millionen Euro erteilt und 388.421 Wohneinheiten gefördert. Im Jahr 2024 stehen 150 Millionen Euro für Zusagen zur Verfügung.
Barrierefreiheit umfasst mehr als nur den Wohnraum. Damit ältere Menschen möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld leben können, ist es erforderlich auch das Wohnumfeld, den Freizeitbereich und den öffentlichen Raum in den Blick zu nehmen.
Zusätzlich zum KfW-Zuschussprogramm "Altersgerecht Umbauen" wird Barrierefreiheit daher auch im Sozialen Wohnungsbau, durch die Städtebauförderung sowie in den Programmen "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) und "Wohneigentumsförderung für Familien" (WEF) berücksichtigt. Die "Bundesinitiative Barrierefreiheit", die von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde, koordiniert ressortübergreifende Maßnahmen, um den Abbau von Barrieren im öffentlichen und privaten Bereich gemeinsam voranzubringen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Maßnahmen für barrierefreies Bauen und Wohnen.
Kombinationsmöglichkeiten mit Landesförderung prüfen
Um die Förderprogramme des Bundes und der Länder optimal zu nutzen, kann es sinnvoll sein, sie mit einer entsprechenden Landesförderung im jeweiligen Bundesland zu kombinieren. Informationen zu den Landesförderungen finden sich in der Förderdatenbank des Bundes und der Länder (www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html). Es ist ratsam, sich im Voraus zu informieren, ob Kombinationsmöglichkeiten bestehen, um sicherzustellen, dass die Förderung für den altersgerechten Umbau nicht verloren geht. Es ist zu beachten, dass bestimmte Kombinationen mit Bundesförderprogrammen wie der BEG-Förderung des BMWK nicht möglich sind. Nähere Hinweise dazu können den jeweiligen Förderbedingungen entnommen werden.