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Novelle der LBO Schleswig-Holstein

Die neue Landesbauordnung (LBO) für Schleswig-Holstein wurde zuletzt am 1. Januar 2023 geändert. Diese Novellierung brachte einige wichtige Änderungen und Anpassungen mit sich, die auf eine Modernisierung des Bauordnungsrechts abzielen.

Wichtige Änderungen der Landesbauordnung Schleswig-Holstein:

  1. Vereinfachung des Baugenehmigungsverfahrens:

    • Einführung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens für bestimmte Bauvorhaben, um Bürokratie abzubauen und Bauprojekte schneller umzusetzen. Dazu gehören vor allem kleinere Bauvorhaben und solche, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umgebung haben.
  2. Erleichterungen für die Schaffung von Wohnraum:

    • Erleichterungen bei der Umnutzung von Gebäuden zu Wohnzwecken, um den Wohnraum zu erweitern. So ist die Umnutzung von Gewerberäumen zu Wohnräumen nun einfacher genehmigungsfähig.
    • Neue Regelungen für das "Dachgeschossausbauen" zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum.
  3. Erhöhung der Barrierefreiheit:

    • Verschärfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit. Bei Neubauten müssen bestimmte Mindeststandards der Barrierefreiheit erfüllt werden, wie z. B. breitere Türen, stufenlose Zugänge und barrierefreie Sanitäreinrichtungen.
  4. Nachhaltigkeit und Klimaschutz:

    • Einführung neuer Vorgaben zur Begrünung von Dächern und Fassaden, um die städtische Hitzeentwicklung zu reduzieren und zur Biodiversität beizutragen.
    • Verpflichtung zur Regenwassernutzung und -versickerung, um den Umgang mit Niederschlagswasser zu verbessern.
    • Erhöhung der energetischen Anforderungen an Neubauten, insbesondere in Bezug auf Dämmung und nachhaltige Heizsysteme.
  5. Digitale Bauanträge:

    • Einführung der Möglichkeit, Bauanträge digital einzureichen, um die Effizienz des Verfahrens zu verbessern und die Bearbeitungszeit zu verkürzen.
  6. Bauprodukte und Bauarten:

    • Erweiterung der Bauproduktverordnung, um die Verwendung nachhaltiger und zertifizierter Materialien zu fördern.
    • Vereinfachung der Regelungen für alternative Bauweisen, wie z. B. Holzbau oder modulare Bauweisen.
  7. Stellplatzregelungen:

    • Anpassung der Stellplatzvorgaben, um die Schaffung von Fahrradstellplätzen und Ladeinfrastrukturen für E-Fahrzeuge zu fördern. In vielen Fällen wird die Bereitstellung von Fahrradabstellplätzen nun genauso wichtig wie die von Autostellplätzen.
  8. Brandschutzbestimmungen:

    • Anpassungen und Verschärfungen der Brandschutzvorschriften, speziell für Gebäude mit einer hohen Personenkapazität wie z. B. Wohnheime oder Schulen.

Diese Änderungen zielen darauf ab, den Wohnungsbau zu erleichtern, die Bauverfahren zu beschleunigen und die Nachhaltigkeit und Sicherheit zu fördern.

Quelle: schleswig-holstein.de - Bauen - Bauordnungsrecht