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Neubau des Emoji House in Saarbrücken
Anbau in Köln
Das Lowcost Goisenhaus in Frankfurt
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Entwurf einer Sporthalle in Saarlouis
Neubau eines Einfamilienhauses in Saarlouis
Entwurf Innentreppe
Animation Musterhauszentrum
Neubau Einfamilienhaus
Anlegestelle
Entwurf für Twinmotionvorstellung 2023

Warnung

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BVBS: Arbeitsgruppe eRechnung — Zielsetzung definiert und Arbeit aufgenommen

Im Januar 2024 haben Mitglieder des BVBS die Arbeitsgruppe eRechnung ins Leben gerufen. Heute wurde in der ersten Sitzung des Kernteams die Zielsetzung für die weitere Zusammenarbeit präzisiert:

  • Lösungen für Grundsatz- und Detailprobleme der eRechnung entwickeln, z. B. die rechtssichere Implementierung in eine Software
  • Klärung technischer Fragen, u. a. Versand über das Peppol-Netzwerk
  • Hilfestellung für alle Mitglieder des BVBS anbieten

Die eRechnung wird voraussichtlich zum 1. Januar 2025 mit einer zweijährigen Übergangfrist verpflichtend eingeführt. Das Wachstumschancengesetz, in dem Regelungen zur eRechnung enthalten sind, bedarf jedoch noch der Zustimmung des Bundesrates in seiner Sitzung am 22.03.2024.

Auch wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen für die eRechnung noch nicht abschließend geklärt sind, steht fest, dass sie eingeführt wird. Der Arbeitskreis eRechnung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass Softwarehäuser die eRechnung in ihren Lösungen optimal umsetzen können.

Quelle: Arbeitsgruppe eRechnung - Zielsetzung definiert und Arbeit aufgenommen - BVBS Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen e.V.

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