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Mit dem flächendeckenden Start des Virtuellen Bauamts (ViBa BW) ist Baden-Württemberg einen entscheidenden Schritt in Richtung digitale Verwaltung gegangen. Seit dem 1. Januar 2025 können Bauanträge landesweit ausschließlich digital eingereicht werden. Grundlage ist die im November 2023 beschlossene Änderung der Landesbauordnung, die die digitale Antragstellung verbindlich vorsieht.
Mittlerweile haben sich 202 von 208 Baurechtsbehörden im Land an ViBa BW angeschlossen. Rund 80 Prozent nutzen die Plattform bereits im Echtbetrieb. Damit steht ein einheitliches digitales Verfahren zur Verfügung, das Antragsteller:innen, Planer:innen und Behörden ermöglicht, gemeinsam und medienbruchfrei an Bauanträgen zu arbeiten.
„Das Virtuelle Bauamt ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung“, sagt eine Sprecherin des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Der digitale Vorgangsraum spart Zeit, Papier und Wege – und sorgt für mehr Transparenz und Effizienz im Verfahren.
Weiterlesen: Digitaler Bauantrag: Virtuelles Bauamt flächendeckend in Baden-Württemberg gestartet
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Zum 25.06. lanciert SOFTTECH die neue Version 2025 des CAD-Systems SPIRIT. Der Softwarefabrikant aus Neustadt an der Weinstraße kündigt Neuerungen im 2D-Bereich sowie für die 3D- bzw. BIM-Arbeitsweise (Building Information Modeling) an. So wurde laut Herstellerangaben bei SPIRIT lite und SPIRIT plan die Transparenz beim Datenaustausch verbessert und es gibt neue Optionen für die Dokumentation. Die pro-Version für die Arbeit mit BIM-Modellen soll zusätzlich neue Visualisierungsmöglichkeiten sowie Optionen für KI-Anwendungen bieten und durch neue IFC-Funktionalitäten die Grundsteine für einen optimierten Informationsfluss legen. Im Vorfeld der Markteinführung informiert der Hersteller in zwei Webinaren am 26.06. und am 15.07. ausführlich zu den neuen Funktionalitäten.
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Ein gemeinsames Haus ist ein großer Schritt in die gemeinsame Zukunft: Für viele Paare ist der Hausbau oder der Kauf einer Immobilie der Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Doch wer nicht verheiratet ist, sollte dabei nicht nur auf Liebe und Vertrauen bauen – sondern auch auf rechtliche Absicherung. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (ARGE Baurecht) hin.